Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CSU/CSU und SPD (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Ausschussdrucksache 19(15)353) zum sogenannten Achten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes wurde heute die Tür für weitere drastische Belastungen der Autofahrer geöffnet. Zukünftig werden die Gebühren nicht mehr durch eine bundeseinheitliche Regelung einer Gebühren-Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen in Straßenverkehr gedeckelt, wenn die Bundesländer eigene Gebührenordnungen erlassen oder dies an die Städte delegieren.
Dazu erklärt der stellvertretende verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Wiehle:
„Im Schatten der Corona-Krise wird ein weiterer Akt des Abkassierens der Autofahrer durch die Große Koalition vollzogen. Wurden die Autofahrer bisher durch eine bundeseinheitliche Deckelung durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geschützt, soll diese Schutzfunktion zukünftig entfallen. Viele notorisch geldgierige Städte und Gemeinden haben bereits saftige Gebührenerhöhungen angekündigt, sollten sie dafür ‚freie Hand‘ erhalten.
Insbesondere rot-grün dominierte Städte verkennen, dass viele Menschen auf ein Auto angewiesen sind, zum Beispiel weil ihre Arbeit früh beginnt oder spät aufhört. Alleinerziehende Mütter werden einmal mehr die Opfer dieser rot-grünen Umerziehungspolitik sein. Utopisches Ziel von Rot-Rot-Grün ist zuerst die autofreie Stadt und dann das autofreie Land – und dem spielt die heutige Änderung in die Hände.
Anhänger von CDU/CSU sollten dringend ihre Bundestagsabgeordneten anschreiben, um in allerletzter Minute das Schlimmste noch abzuwenden.“